Südanlage 5
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Südanlage 5
Flur: 1
Flurstück: 8/2

Dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus. Ehemalige "Ricker''sche Universitätsbuchhandlung" bzw. "Töpelmann''sche Verlagsanstalt". Das imposante spätgründerzeitliche, eklektizistische Eckhaus in rotem Klinker wirkt aufgrund seiner Zweifarbigkeit (hell abgesetzte Gliederungs- bzw. Schmuckelemente) und durch sein verschiefertes, leider nicht mehr in originaler Höhe erhaltenes, Mansarddach auch auf größere Distanz. Der übereck gestellte, von dunklen Säulen gerahmte einstige Haupteingang ist ebenso wie die früheren rundbogigen Ladenarkaden bis zur halben Höhe vermauert, was das Gesamtbild erheblich stört. Auch fehlen andere wichtige Gestaltungselemente, wie der gestufte Giebelaufsatz über dem Seitenrisalit, der steile, turmartige Abschluss des Eckerkers und die ursprünglich hohen Abschlüsse der Gaupen. Besonders aufwendig gestaltet sind die über den ehemaligen Ladeneingängen angebrachten Erker. Während der zur Südanlage orientierte, eingeschossige Balkonerker auf prächtigen Konsolen ruht, weist der zweigeschossige Eckerker außer Löwenkopfkonsolen zusätzlich noch einen abgestuften, fein ornamentierten Unterbau und ein Relieffeld mit dem in römischen Zahlen abgefassten Baudatum auf. Am detailreichsten und liebevollsten ausgestattet das Entree mit darüberliegendem Wintergarten und abschließender Veranda. Die zweijochige Eingangshalle (Kreuzgewölbe), die sich in zwei Arkaden zum Garten hin öffnet, führt zur originalen, reichverzierten Haustür, deren Lunette mit allegorischer Malerei (Engel halten Wappen mit Initialen), versehen ist. Zum Originalbestand unbedingt gehörig: das schmiedeeiserne, filigrane Eingangstor (mit Initialen), der seitliche Gartenzaun mit Törchen, der schwarz-weiß gekachelte Boden, die seitlich angebrachten, figürlich gestalteten Tondi und die Zierankerstangen in den seitlichen Arkaden. Kurios die Ritterbüste und die unbesetzte Muschelnische in der Nähe des ehemaligen Lieferanteneingangs sowie das im Profil gehaltene Portrait Bismarcks zur Bismarckstraße hin. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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