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Schulkomplex bestehend aus Hauptgebäude (Südanlage 6), Direktorenwohnhaus (Bismarckstraße 4), Hausmeisterhaus (Bismarckstraße 2), Schulhof und originaler Einfriedung. Das qualitätvolle, dreigeschossige Schulgebäude ist mit seiner symmetrischen Fassade (breiter Mittelteil von Risaliten gerahmt) zur Südanlage orientiert. Die für Schul- bzw. öffentliche Gebäude typische Klassizismusvariante zeigt in ihrer auf hoheitliche Wirkung bedachten Strenge eindeutig renaissancistische Anleihen. Zusammen mit der 1876 bezogenen Realschule dürfte die Gestaltungsweise des Gebäudes Vorbildcharakter für die etwas später entstandenen Bauten des Universitätshauptgebäudes und des Justiz-Palastes gehabt haben. Charakteristisch ist das tektonische, aus Horizontalen (Sockel, Gesimse und Traufe) und Vertikalen (Lisenenquaderung) zusammengesetzte Fassadensystem, das unterstützt durch die Zweifarbigkeit (roter Sandstein, heller Putz) in aller Deutlichkeit hervortritt. Während in Erdgeschoss und Sockel das renaissancehafte Moment (Quaderung bzw. Rustizierung) besonders durch die Reihung der Rundbogenfenster, die im Mittelteil des Obergeschosses wiederkehrt, zum Tragen kommt, werden die übrigen Teile des Baues eher von klassizistischen Formen (dreieckgiebelbekrönte Fenster) bestimmt. Besonders schön und einprägsam ist das heute nicht mehr benutzte Hauptportal gestaltet. Es hat die Form einer antikisierenden Ädikula und ist samt der originalen Tür gut erhalten. Das an der Rückseite angebaute und gesondert verdachte Treppenhaus (bedeutende Treppenanlage im Inneren) wirkt mit seinen drei schlanken Fensterarkaden in rotem Sandstein auf größere Entfernung. Erwähnenswerte Teile des leider durch Barackenbauten gestörten Ensembles sind das mit einem Satteldach versehene, schlichte Hausmeisterhaus und das kubische Direktorenwohnhaus, das durch seine schlichten klassizistischen Proportionen und seine schöne Freitreppe besticht. Einschließlich des alten Baumbestandes ist der ehemalige Schulkomplex, zu dem auch eine leider abgerissene Turnhalle gehörte, Kulturdenkmal aus künstlerischen, stadtgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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