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Dreigeschossiger spätklassizistischer Wohnhauskubus mit dreiachsigem Mittelrisalit. Einfach gestaltete, symmetrische Fassade mit zentralem Balkon. Starke Veränderung durch Abnahme der Gesimse und Schmuckbekrönungen der Fenster. Ursprüngliche zweiachsige Dachgaupe nicht mehr vorhanden, durch drei Dachhäuschen ersetzt. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |