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Dreigeschossiges Wohnhaus auf quadratischem Grundriss. Spätklassizistischer Bau mit pyramidalem Dach und schlichter fünfachsiger Fassadengestaltung. Bei grundlegender Betonung der Horizontalen (umlaufende Gesimse), Vertikalrhythmisierung durch Lisenen bzw. Engerstellung der drei mittleren Fensterachsen. Sparsam geschmückte, architravierte Flachbogenfenster, im Bereich der Beletage zusätzlich durch Gesimsstücke verziert. Leider verunstaltet ein rechtsseitiger Anbau die auf Symmetrie angelegte Fassade. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |