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Dreigeschossiges Wohnhaus. Spätklassizistischer fünfachsiger Bau. Während die Lisenen und die Axialität der Fenster die Vertikale betonen, wird die Horizontale durch Gesimse und gleichmäßige Reihung der Fenster hervorgehoben. Die Fassade erscheint insgesamt reduziert, da die Fenster leicht verändert, die Fensterbankkonsolen und ein Gesims ganz entfernt wurden. Sowohl das 1921 grundlegend überformte (Architekt Schumacher) Kontor- und Lagergebäude sowie die 1926 ebenfalls umgestaltete Autogarage mit Pferdestall, die in einem für die Zeit anachronistisch anmutenden Rückgriff auf barocke Formen gestaltet wurden, gehören zum Ensemble. Sie sind wie das Hauptgebäude, an dem sich Gedenktafeln für die Professoren Röntgen (Physik) und Dietrich (Klass. Philologie) befinden, Kulturdenkmäler aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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