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Zweigeschossiges, traufständiges Wohnhaus mit zentralem Hauseingang und Zwerchgiebel. Der überaus schlichte Bau (gleichmäßige Reihung der Fenster, umlaufendes Hauptgesims) dürfte ursprünglich in funktionalem Zusammenhang mit dem Russischen Hof (Ausspannhof an der Ausfallstraße nach Butzbach, später Brauerei) gestanden haben. Er gehört somit zur ältesten Bebauung (spätes 18. Jh. oder Anfang 19. Jh.) auf dem Seltersberg, von der so gut wie nichts erhalten blieb. Das ab den 70er Jahren des 19. Jh. als Wohnhaus genutzte Haus ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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