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Viergeschossiges Jugendstilwohnhaus. Das in der Zeile stehende Gebäude gehört zu den vier einheitlich geplanten und kurz hintereinander erbauten Mietwohnhäusern (Nr. 6-12) der Baufirma Birkenstock und Schneider. Zeitlich als letztes errichtet, zeigt das Haus florale und figürliche Stuckornamentik des reifen Jugendstils. Besonders das dritte, klar vom übrigen Teil der Fassade durch Gesimse abgetrennte Geschoss hat eine reiche, fast schon überladen wirkende Dekoration, bei der Sonnenblumen-, Laub- und Tiermotive in kurioser Weise miteinander kombiniert sind. Eine gewisse Unbeholfenheit bei der Ausführung der Tierfiguren (Krokodil, fliegende Gänse, Jagdhund) ist deutlich ablesbar. Wesentlich zurückhaltender ist die Stuckornamentik im Bereich der Fenster der beiden unteren Geschosse und an der leider sekundär veränderten Balkon-Wintergarten-Kombination. Deutlich strenger auch das Obergeschoss, bei dem sich die Veränderung der Fenster negativ auswirkt. Einschließlich des Vorgartens, der originalen Einfriedung und der Tordurchfahrt (Originaltor) ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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