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Verbindungshaus des Wissenschaftlich-katholischen Studentenvereins Unitas-Cheruskia. Der ursprünglich spätklassizistische zweigeschossige Wohnhauskubus mit Ecklisenen, Mittelrisalit und geradem Giebelabschluss wurde schon relativ kurz nach der Erbauung in den Proportionen stark verändert, da ein weiteres Geschoss aufgesetzt und ein dreieckiger Giebelabschluss hinzugefügt wurde. Auch die Fensterfassungen sowie die Gesimseinteilung wurden stark vereinfacht. Trotz dieser Eingriffe ist der Bau integrierender Bestandteil der gründerzeitlichen Bebauung der Wilhelmstraße und somit Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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