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Repräsentative, zweigeschossige Villa des späten, vom Jugendstil beeinflussten Historismus. Der gegenüber dem Straßenniveau stark angehobene, kompakte Bau wirkt in erster Linie durch die beiden barockal geschweiften, auf Fernwirkung berechneten Giebel. Helle, sorgfältig gearbeitete Sandsteinpartien (rustizierter Sockel, zurückhaltend ornamentierte Fensterfassungen, omegaförmige Giebelkartuschen) unterstützen die noble Gesamterscheinung. Besonders erwähnenswert der halbrunde Erker an der symmetrisch gestalteten Hauptfassade, der kleine kupfergedeckte Erker zur Ludwigstraße und die seitlich gelegene, polygonale Wintergarten-Balkon-Kombination mit der überaus fein gearbeiteten, floral gestalteten Jugendstilbrüstung und der filigranen Glasverdachung. Von ähnlich hoher Qualität ist die fast vollständig erhaltene, gequaderte Einfriedungsmauer mit ihrem kunstvoll geschwungenen Gitteraufsatz. Eine heute leider auf den Sockel reduzierte Pergola betont noch einmal die Übereckansichtigkeit der gesamten Anlage, die zusammen mit dem alten Baumbestand Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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