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Dreigeschossiges Wohnhaus mit markanter Dachlandschaft. Bei dem steil aufragenden, isoliert stehenden Haus mischen sich Elemente der Landhausbauweise mit denen des Jugendstils. Es ist eindeutig auf Übereckansicht angelegt, da sich nur in der Blickrichtung von Nord nach Süd das verdoppelte Motiv der Fachwerkgiebel optisch zusammenschließt. Die malerische Wirkung der verschieferten Dachzone und der breit gelagerten, abgewalmten Mansardgiebel mit ihrem abwechslungsreich gestalteten Fachwerk wird heute dadurch geschmälert, dass die ehemals differenzierte Strukturierung des Putzes einem Einheitsputz gewichen ist. Auch die zu "glatt" geratene Erneuerung der Balkonanlage (früher Holzkonstruktion) und die nicht angepassten Fenster beeinträchtigen die Gesamtwirkung erheblich. Trotz dieser Mängel ist das Haus nicht zuletzt wegen seiner phantasievoll gestalteten (Sonnenblumenmotive) Jugendstileinfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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