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Dreigeschossiges Doppelwohnhaus mit verschiefertem Mansarddach und symmetrisch aufeinander bezogenen, geschweiften Giebeln. Die ursprüngmittels dekorativer, betont flach gehaltener Jugendstilornamentik aufabgestimmten Teilfassaden ergeben heute leider kein einheitliches Bild, da bei der linken Hälfte sämtDekor entfernt wurde und die Fensterformate verändert worden sind. Um so erfreulicher der Versuch, die Fassadengliederung der rechten Hälfte - wenn auch stark vereinfacht - zu erhalten bzw. zu erneuern. Für Gießen einzigartig sind die hufeisenförmiNischenbalkone (sekundär ver). Trotz erheblicher Mängel der linDoppelwohnhaushälfte sind beide Häuser einschließlich der weitgehend original erhaltenen Werkstatt im Hof (Nr. 45) Kulturdenkmäler aus städteGründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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