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Dreigeschossiges Wohnhaus auf quadratischem Grundriss mit hohem Mansardgeschoss. Das spätgründerzeitliche Haus steht von der Proportionierung her dem Jugendstil nahe. Einzige Schmuckelemente der axialsymmetrischen Fassade sind der polygonale Erker mit Balkonabschluss (Originalbrüstung) und Dreieckgiebel sowie die Bogenfenster des Erdgeschosses. Samt Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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