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Dreigeschossiges Eckwohnhaus. Das großvolumige, steil aufragende Jugendstilhaus wurde zusammen mit dem Haus Ebelstraße 20 geplant.
Durch sein hohes Mansarddach dominiert es alle ihm benachbarten Häuser. Auch der mächtige, leicht aus der Mittelachse gerückte Mansardknickgiebel, der ihm vorgelagerte, große Balkon (Originalbrüstung!) und der außergewöhnlich breite Risalit, der von dreigeschossigen Balkonanlagen (erneuert!) flankiert wird, tragen zu dieser Wirkung bei. Samt Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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