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Dreigeschossiges Wohnhaus mit breitem, abgewalmtem Mansardgiebel und rechts aus der Mittelachse gerücktem, dreigeschossigem Erker. Einziger Schmuck des dem Jugendstil nahe stehenden Hauses sind rechteckige, flach reliefierte Putzfelder, die als Zweier- bzw. Dreiergruppen die Fensteraufteilung wiederholen. Bemerkenswert die Vielfalt der Fensterformate und die in den Vorgarten führende Treppe mit ihrem zierlichen Geländer. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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