Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die Gesamtanlage Gnauthstraße (alte Flurbezeichnung: Am untersten Riegel) schließt sich südöstlich an das Universitätsviertel an. Sie umfasst die einheitlich geplanten, zu Zweier-, Dreier- und Vierereinheiten zusammengefassten, zweigeschossigen Siedlungsbauten der rechten Straßenseite (gerade Hausnummern) samt der Eckbauten Schiffenberger Weg 2 und Stephanstraße 53.
Ebenso die hinter den Häusern gelegenen, bis zum Bahndamm reichenden Nutzgärten, die Vorgärten sowie die gesamte Straße einschließlich des gegenüberliegenden Gehsteigs. Einer Projektierung aus den Jahren 1906/07 folgend, verläuft die Gnauthstraße in charakteristischem Bogen parallel zur Bahnstrecke nach Fulda, die schon 1870 fertig gestellt worden war. Sie bildet die Basis des regelmäßigen Dreiecks Stephanstraße-Goethestraße und schafft als eine Verlängerung der Bleichstraße eine west-östliche Querverbindung zur einzigen, nach Osten gerichteten Ausfallstraße, dem Schiffenberger Weg.
Als erste große Baumaßnahme nach dem 1. Weltkrieg errichtete die Stadt, die sich wegen der herrschenden Wohnungsnot dazu aufgefordert sah, insgesamt 104 Mietwohnungen, die in der Folge vorwiegend von städtischen Bediensteten bewohnt wurden. Die bis ins Detail gut gestalteten, von 1919 bis 1922 erbauten Häuser (Stadtbaurat Braubach) zeigen Formen, die noch dem Jugend- und Landhausstil verpflichtet sind. Besonders charakteristisch in diesem Zusammenhang ist die abwechslungsreich gestaltete Dachlandschaft, die durch hohe Walmdächer, ausgebaute Dachgeschosse und eine zweite, an den Eckbauten umlaufende Dachtraufe sowie durch steile Dreiecksgiebel und Dachhäuschen geprägt wird. Typisch für die Stilstufe und eminent wichtig für die ursprünglich farbige Gesamtwirkung ist die Materialvielfalt (Naturstein, Putz, Holz, Schindeln, Biberschwänze), die heute durch sekundäre Veränderungen stark gestört erscheint. Trotz dieser z.T. gravierenden Eingriffe (Eternitverschalung, schlechte Fenstergestaltung, Veränderung der Eingangssituationen, Wegfall der originalen Einfriedung) und trotz des vereinfachten Wiederaufbaus der kriegszerstörten Häuser Nr. 8-16 dokumentieren die Häuser hervorragend die traditionalistische Variante des Siedlungsbaus der frühen Weimarer Republik. Aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen sind sie als Gesamtanlage einschließlich der zum Erscheinungsbild der Straße unbedingt gehörenden Bäume (Robinien und Birken im Vorgartenbereich, Linden im Baumstreifen der gegenüberliegenden Straßenseite) Kulturdenkmal.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |