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Die Gesamtanlage Wohnhof Aulweg liegt im Süden der Stadt. Insgesamt 94 Wohnungen wurden nach einem Plan des Architekten Gustav Hamann in den Jahren 1927 bis 1929 (Ergänzungsbau an der Ecke Riegelpfad von 1935) auf einem zuvor unbebauten Areal zwischen Liebigstraße, Aulweg und Riegelpfad für die Gemeinnützige Baugenossenschaft 1894 errichtet.
Um einen lang gestreckten, rechteckigen Innenhof mit Grünanlage sind dreigeschossige Sechs- und Zwölffamilienhäuser gruppiert. Die einseitige Erschließung vom Aulweg bewirkt dabei eine ausgesprochen intime Atmosphäre, die bis heute hohe Wohnqualität gewährleistet. Die städtebaulich überzeugende, konsequente Anwendung von Dreiraumwohnungen als Zweispännertypen wird in der symmetrischen Aufteilung der Fassaden deutlich ablesbar. Sie zeigen durch die Betonung der Horizontalen und Vertikalen charakteristische Gestaltungsmerkmale der 1920er Jahre und setzen sich damit bewusst von der angrenzenden Bebauung der Gründerzeit und des Jugendstils in der Liebigstraße und am Riegelpfad ab. Auf der Straßenseite dominieren die vorgezogenen Treppenhäuser (mit typischer Gestaltung der Eingangsbereiche), die zu Dreiergruppen zusammengefassten Fenster und die verschiedenen Gesimsarten, während im Innenhof die weit vorspringenden, über drei Geschosse gehenden Veranden die Gestaltung bestimmen und den Gebäuden eine starke Plastizität geben. Die ursprünglich vorhandenen Sprossenfenster und Klappläden waren entscheidende Gestaltungselemente. Sie sind leider den "Modernisierungsmaßnahmen" der 1970er Jahre zum Opfer gefallen.
Als individuelle, künstlerische und städtebauliche Leistung der späten 20er Jahre ist das in seltener Geschlossenheit erhaltene Ensemble samt der originalen Einfriedung und der charakteristischen Begrünung (Kugelbäume und Hecken) als Gesamtanlage Kulturdenkmal.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |