Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die Gesamtanlage Welckerstraße liegt am südöstlichen Rand der gründerzeitlichen Stadterweiterung. Das unregelmäßige Areal (alte Flurbezeichnung: Auf der weissen Erde) grenzt im Nordosten an die Liebigstraße, im Südosten an den Aulweg, im äußersten Südwesten an die Wilhelmstraße.
Innerhalb der Anlage lassen sich drei, mehr oder minder aufeinander Bezug nehmende Teilensemble unterscheiden: Der namengebende, 1928 durch die Stadt errichtete, kleine Wohnhof Welckerstraße 4-14 (nur gerade Nummern), die durch die Deutsche Reichsbahngesellschaft 1923 errichteten Häuser Liebigstraße 90, 92, 94 und 96, die zusammen mit den in einiger Entfernung liegenden Häusern Wilhelmstraße 60 und 62 errichtet wurden, sowie die ähnliche Stilmerkmale aufweisende, aber getrennt geplante Häusergruppe am Aulweg, die durch die Baugenossenschaft "Kriegersiedlung", bzw. durch die Gießener Wohnungsbau-Genossenschaft errichtet wurde.
Die in einer Reihe liegenden 5 Häuser an der Liebigstraße haben alle die gleiche, traditionalistisch-klassizistisch geprägte Grundgestalt: Ein lang gestreckter, zweigeschossiger Baukörper mit Walmdach, breitem Zwerchhaus und gleichmäßig gereihten Fenstern (früher sämtlich mit Klappläden). Lediglich die zentralen, rundbogigen Hauseingänge sind individuell gestaltet. Von kaum zu überschätzender Wirkung für das Ensemble und für den gesamten Straßenraum ist die sorgfältig gearbeitete, differenziert gestufte Sandsteineinfassung, die sich sowohl im Aulweg als auch in der Welckerstraße fortsetzt.
Die Bedeutung des ebenfalls traditionalistisch, doch sachlicher und weniger historisierend gestalteten Wohnhofs Welckerstraße beruht in erster Linie auf seinen städtebaulichen Qualitäten: Die symmetrische, stark durchgrünte Anlage besteht aus den beiden, die Eingangssituation bestimmenden, zweigeschossigen Wohnhauskuben (einziger Schmuck die halbrunden, diamantierten Balkonerker) und einem lang gestreckten, aus 4 Reihenhäusern zusammengesetzten Bau im Innern des Hofes. Die mehrfach gestufte, im Bereich der Ecken abgerundete Bruchsteinmauer, die auf die Bruchsteinsockel der Häuser abgestimmt ist, setzt bereits in der Welckerstraße an. Sie umschließt die flankierenden Eingangsbauten, führt tief in den Hof und setzt sich dort als Einfriedung der Grünanlage fort.
Die beiden unabhängig voneinander errichteten, großvolumigen Mietwohnhäuser am Aulweg greifen architektonische Grundzüge der übrigen Bebauung wieder auf. So ist das zweigeschossige Doppelwohnhaus Aulweg 50/52 ähnlich proportioniert wie die oben erwähnten Häuser der Liebigstraße. Wie jene verfügt es über ein Walmdach (lang gestreckte Schleppgaupe), die Fenster sind gereiht und mit Klappläden versehen. In Anlehnung an die Häuser der Welckerstraße sind zwei halbrunde, symmetrisch angeordnete Balkonerker vorgelagert. Die rotbraunen Ziegeleinfassungen der Erdgeschossfenster, die mit quadratischen Zierelementen versehen sind, entstammen dem Formvokabular des Expressionismus. Das früher wegen seiner großzügigen Wohnungen bevorzugt von Professoren bewohnte, klassisch-streng gestaltete, dreigeschossige Eckhaus Aulweg 54 wirkt durch sein hohes verschiefertes Walmdach, das durch das weit auskragende, profilierte Traufgesims Plastizität und Eigenständigkeit gewinnt. Es ist mit seinem nur leicht vorspringenden, zum Aulweg orientierten Erker bewusst für die Ecksituation konzipiert. Konvex geformte Gesimsteile heben die dicht aneinander liegenden Fenster dieses Fassadenteiles gesondert hervor.
Aufgrund ihrer städtebaulichen Qualitäten und ihrer guten architektonischen Gestaltung sind die beschriebenen Häusergruppen samt der Hofräume, Vor- und Nutzgärten und einschließlich der originalen Einfriedungen als Gesamtanlage Kulturdenkmal.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |