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Die kleinflächige Gesamtanlage Iheringstraße liegt am Rande der gründerzeitlichen südöstlichen Stadterweiterung auf einem rechteckigen Areal zwischen Iheringstraße, Wilhelmstraße und Weißerde. Die nordöstliche Grenze ist mit den anstoßenden Grundstücksgrenzen der Häuser Liebigstraße 76/78 und 80/82 identisch.
Es handelt sich um einen durch das Hessische Hochbauamt (Berg) 1923 geplanten Baukomplex mit zwei Dienstgebäuden (Kreisgesundheitsamt und Vermessungsamt) und vier Beamtenwohnhäusern.
Zentralachse der symmetrischen, mit einer umlaufenden Einfriedung umgebenen Anlage ist eine schmale, parallel zur Wilhelmstraße verlaufende Privatstraße, der die beiden aus hufeisenförmigen Dreiergruppen bestehenden Teileinheiten spiegelbildlich zugeordnet sind. Sämtliche Gebäude waren ursprünglich einheitlich gestaltet. Hauptcharakteristika sind der Bruchsteinsockel, die gleichmäßig gereihten, mit Klappläden ausgerüsteten Fenster und vor allem die eindrucksvollen, auf Fernwirkung berechneten, schiefergedeckten Bohlenlamellendächer mit ihren Dachhäuschen, die an historische Vorbilder (biedermeierliche Haustypen der Innenstadt) anknüpfen. Auch die frontispizartig hervorgehobenen Treppenhäuser an den Rückseiten erinnern mit ihren gesprengten Dreiecksgiebeln und den Freitreppen an klassizistische Vorbilder. Leider wurden drei der Gebäude, u. a. die jetzt als Wohnhäuser genutzten ehemaligen Dienstgebäude, die mit ihren Schmalseiten zur Wilhelmstraße orientiert sind, im Krieg stark geschädigt. Sie erhielten Satteldächer, so dass die so wichtige Korrespondenz der Dächer heute gestört erscheint. Auch die unsachgemäße Erneuerung sämtlicher Fenster und Türen sowie die falsche Farbgestaltung an einem der Häuser schmälern den Gesamteindruck. Um so wichtiger sind die zum ursprünglichen Funktionszusammenhang (Bleichplätze und Grabgärten) gehörenden Grünflächen, die lückenlos erhalten blieben. Sie geben der Anlage einen übergeordneten Zusammenhalt und tragen ihren Teil zur intimen Wohnatmosphäre bei. Das städtebaulich und künstlerisch bedeutende Gebäudeensemble ist als Gesamtanlage Kulturdenkmal.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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