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Zweigeschossiges Landhaus an der Ecke zur Rodthohl. Das lang gestreckte, mit einem hohen verschieferten Walmdach, einem zentralen Zwerchhaus und einem halbrunden Balkonerker versehene, villenartige Haus orientiert sich am Formenkanon des Klassizismus. Es öffnet sich durch seinen, auf drei Seiten vom Haus umschlossenen Hof (sog. Schmuckhof) und eine breite Freitreppe zum Garten. Die seit den 1950er Jahren veränderten Fenster waren ursprünglich alle mit Klappläden ausgestattet. Das wohlproportionierte Haus ist samt der Einfriedung und dem Garten Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |