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Villenartiges Landhaus. Der zweigeschossige, mit einem pyramidalen Dach (verschiefert) und einem Bruchsteinsockel versehene Baukubus liegt auf einem mit Stützmauern umfriedeten Gelände an der Ecke der stark ansteigenden Röntgenstraße. Der wohlproportionierte, betont schmucklos und schlicht gestaltete Bau wirkt allein durch seine 8-teiligen, gleichmäßig gereihten Fenster und durch die symmetrisch angebrachten Dachhäuser. Der Erhalt der originalen Fenster und der Klappläden ist daher bei diesem Haus von eminenter Bedeutung. Gut gestaltet ist auch der seitlich gelegene, gesondert überdachte (Pfeilerstütze) Eingangsbereich, zu dem eine Freitreppe hinaufführt. Bedauerlicherweise wurde der große, früher säulengestützte Balkon zur Röntgenstraße sekundär vermauert. Samt der erwähnten Einfriedung und einschließlich der Grünflächen ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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