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Zweigeschossiges, asymmetrisches Wohnhaus mit eigenwillig-interessanter Dachlandschaft. Das mit konventionellen Details des klassizistischen Formenrepertoirs ausgestattete Haus (Gesimszone, hochrechteckige gereihte Fenster mit Klappläden) gehört zu einem Ensemble von Häusern, die kurz nacheinander durch den Architekten und Bauherrn Ludwig Wehrum errichtet wurden. Als integrierender Bestandteil dieser Häusergruppe ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |