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Zweigeschossiges, villenartiges Wohnhaus an der Ecke zum Studentensteg (Fußweg). Hauptcharakteristikum des in konventionellem Landhausstil errichteten Hauses ist das biberschwanzgedeckte Dach mit den beiden steil proportionierten, differenziert gestalteten und mit Fußwalm versehenen Giebeln. Für die Gesamterscheinung wichtige Elemente sind die umlaufenden Gesimse (Haupt- und Sockelgesims), die hochrechteckigen, mit Klappläden ausgestatteten Fenster, die zwischen die Giebel eingebundene zweigeschossige Balkonanlage (Pfeiler) und die mehrfach abgestufte (starkes Gefälle) Einfriedung. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |