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Langgestrecktes, zweieinhalbgeschossiges Mehrfamilienwohnhaus in latent historisierendem Traditionalismus. Das die Gesamterscheinung stark prägende biberschwanzgedeckte Mansardwalmdach (vgl. Friedrichstr. 57) ist aufgrund der topographischen Situation (unbebauter Hang zum Leihgesterner Weg) weithin sichtbar. Bemerkenswert das leicht nach vorn gezogene Treppenhaus mit seinen großen stockwerkübergreifenden Fenstern und dem zeittypisch gestalteten Eingangsbereich (Originaltür !).Im Zuge falsch verstandener Modernisierungsmaßnahmen wurden leider wichtige Details, wie die Klappläden und die differenzierte Unterteilung der Fenster, beseitigt. Auch die Wahl falscher Ziegel für den oberen Bereich des Daches beeinträchtigt das Gesamtbild. Trotz dieser Mängel ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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