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Das lang gestreckte, zweieinhalbgeschossige Mehrfamilienwohnhaus ähnelt stark dem etwas früher entstandenen Nachbarbau (Friedrichstr. 55). Abweichend von diesem ist hier der Eingang mit einer Lünette versehen, die Dachgaupen haben dreieckförmige Verdachungen und an der Rückseite befinden sich aufwendige Veranden, bzw. Wintergarten-Loggia-Kombinationen. Das Haus, dessen Gesamtwirkung ebenfalls unter entstellenden Eingriffen gelitten hat, ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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