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Villenartiges Einfamilienhaus mit integrierter Garage. Das von der Straße aufgrund des üppigen Bewuchses kaum einzusehende Haus hat eine asymmetrisch gestaltete, zweigeschossige Fassade. Es ist in das ansteigende, idyllisch bewachsene Gelände so hineingebaut, dass das 1. Stockwerk nach hinten zu ebener Erde liegt. Merkmale eines auf Privatheit bedachten (Haupteingang auf der Seite!), zurückhaltenden Traditionalismus sind das hohe Walmdach mit seinen Schleppgaupen, die flachbogigen Fenster und Türen des Erdgeschosses sowie die (anachronistische) Betonung des Handwerklichen an Türen, Fensterläden und Bruchsteineinfriedung. Da das Haus weitgehend original erhalten ist und architektonische Qualität erkennen lässt, ist es als seltenes Beispiel eines "Villenbaues" der späten 1930er Jahre Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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