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Von einer brusthohen Bruchsteinmauer umgeben und am östlichen Ortsrand seitlich der Straße nach Wohnbach gelegen; die erhaltenen Grabsteine reichen bis zum Jahre 1840 zurück. Ein älterer, heute nicht mehr erkennbarer Friedhof wird für die Tränkgasse überliefert. Die erhaltene Begräbnisstätte mit einer Größe von 9,41 ar ist als Dokument jüdischen Gemeindelebens in Münzenberg Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |