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Zweigeschossiges, giebelständiges Wohnhaus in für Gießen ungewöhnlicher Holzbauweise. Der malerische "Heimatstil" des auf einem massiven Sockel errichteten Hauses beruht in erster Linie auf der Wirkung des breiten Mansardgiebels und dem farblich differenzierten Zusammenspiel der Materialien Holz (Untergeschoss verbrettert, Giebel und Treppenhaus verschindelt) und Ziegel (Biberschwanzdeckung). Liebevolle Details bereichern das stimmungsvolle Bild: Der polygonale Erker zur Straße, die Balkonanlage zur Rückseite und die durch hölzerne Pfeiler gestützte Verdachung über dem seitlich gelegenen Hauseingang, zu dem eine Freitreppe (unpassendes Geländer!) hinaufführt. Unbedingt zu erhalten, da eminent wichtig für die Gesamtwirkung, sind die sechsteiligen Fenster, die fast alle mit Klappläden (herzförmige Zierlöcher) ausgestattet sind. Samt der leider veränderten (früher Lattenzaun) Einfriedung ist das Haus Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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