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Großvolumiges, villenartiges Wohnhaus mit Mittelrisalit und hohem Mansardwalmdach. Das bereits seit 1923 geplante, dreigeschossige Haus ist insgesamt noch deutlich der Tradition des Jugendstils verbunden. Neoklassizistische Details (Zahnschnitt, Pilaster mit rautenförmigen Zierformen) finden sich im Bereich des Risalites und am seitlich gelegenen, polygonalen Erker, der mit eigener Verdachung ausgestattet ist. Äußerst wichtig für die Gesamterscheinung ist das mit Biberschwänzen eingedeckte Dach und die durchweg original erhaltenen Fenster mit differenzierter Sprossenteilung und Klappläden. Zusammen mit der leider veränderten Einfriedung ist das gut erhaltene Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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