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Zweigeschossiges Einfamilienhaus mit hohem Walmdach (früher Biberschwanzdeckung) und polygonalen Eckerkern. Das gegenüber dem Straßenniveau stark erhöht liegende, wohlproportionierte Haus hat kubische Grundstrukturen, die durch die Symmetrie der Hauptansichtsseite und das von vorn gesehen pyramidal aufsteigende Dach betont werden. Die traditionalistisch-konservative Grundhaltung kommt besonders bei den Fenstern zum Ausdruck, die in Form (hochrechteckig), Ausstattung (Sprossenteilung, Klappläden) und Anordnung (strenge Reihung, besonders an der Rückseite) an klassizistische Vorbilder erinnern. Das gut erhaltene Haus ist samt der stützmauerartig erhöhten Bruchsteineinfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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