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Zweigeschossiges, villenartiges Zweifamilienwohnhaus. Das zum Leihgesterner Weg orientierte, sachlich-streng gestaltete Haus liegt etwas zurückgesetzt auf leicht erhöhtem, von Stützmauern gesichertem Gelände. Das völlig schmucklose Haus wirkt allein durch seinen breiten Mittelrisalit (vier zu Paaren zusammengefasste Fenster pro Stockwerk) und durch das mächtige, verschieferte Walmdach. Für die Gesamterscheinung besonders wichtig: die im Bereich der Ecke monumental erhöhte Bruchsteinmauer und der üppige alte Baumbestand. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |