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Breitgelagertes, villenartiges Wohnhaus in exportierter Hanglage. Typisch für den sogenannten Heimatstil ist das "ländliche" Motiv des hölzernen, laubenartigen Balkons. Er geht über die gesamte Länge des Hauses und bestimmt zusammen mit dem zentralen Halbrunderker und dem schiefergedeckten Mansarddach (Schleppgaupen) das Gesamtbild der Fassade. Wichtige Gestaltungselemente sind die verschiedenformatigen, stark gegliederten Fenster sowie die Klappläden. Das ungewöhnliche, kaum veränderte Haus ist zusammen mit seiner gestuften Bruchsteineinfriedung (Originalzaun teilweise erhalten) Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |