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Teil der Sachgesamtheit:
Sachgesamtheit ehem. Psychiatrische Klinik
Die Pavillonbauten Am Steg 14 und Am Steg 28 wurden in gleicher Bauweise errichtet. Beidseitig des Verwaltungsgebäudes angelegt, bildeten die drei Gebäude die erste und repräsentative Reihe entlang der Zufahrtsstraße. Die zweigeschossigen Gebäude auf rechteckigem Grundriss wurden jeweils als Doppelhaus erbaut und waren dem Garten zugewandt. Von dort wurden die Gebäudeeinheiten über je einen Eingang erschlossen. Die Treppenhausrisalite zum Garten und die Eckrisalite zur Zufahrtsstraße schieben sich als Satteldächer mit Schwebegiebeln in das Walmdach. Flachbogenfenster und ein umlaufendes Sandsteingesims gliedern die gelbe Klinkerfassade, die zudem durch rotgefärbte Klinker dekorativ ausgestaltet wurde. Bis auf einen Durchbruch im Erdgeschoss waren die Doppelhäuser als eigenständige Gebäudeeinheiten konzipiert. Es wurden vorrangig „ruhige“ Patienten aufgenommen, die den höheren Verpflegungsklassen oder einem „angemessenen gesellschaftlichen Niveau“ entsprachen. Diese waren je im westlichen Gebäudeteil untergebracht, der hochwertiger und behaglicher ausgestattet war. Neben einem Esszimmer gab es einen Salon mit Bibliothek und sechs Krankenzimmer. Im östlichen Teil wurden Patienten der Mittelklasse untergebracht, die statt Einzelzimmern einen Schlafsaal teilten und eine einfachere Ausstattung erhielten. Neben den Wachsälen und Tagräumen, die nach bettlägerigen und transportfähigen Patienten unterschieden wurden, gab es einen Unterrichtsraum für die Studierenden sowie Untersuchungszimmer und Spezialeinrichtungen zur konstanten Überwachung.
Bestandteil der Sachgesamtheit ehem. Psychiatrische Klinik und Kulturdenkmal aus künstlerischen, wissenschaftlichen und geschichtlichen Gründen gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |