Am Steg 22
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Am Steg 22
Psychiatrische Klinik
Flur: 7
Flurstück: 33/9

Hauptgebäude (Verwaltung und Hörsaal) der Psychiatrischen Klinik. Das markante, breitgelagerte, auf E-förmigem Grundriss errichtete Gebäude erweist sich schon aufgrund seiner Größe und der zentralen und exportierten Lage als Hauptbau der dezentralisierten Klinikanlage, deren Pavillonstil (Vermeidung kerker- oder festungsähnlicher Bauten) für die Zeit außerordentlich modern und fortschrittlich war. Der zweigeschossige Klinkerbau zeigt bereits den gesamten Material-, Formen- und Motivschatz, der an den Nebengebäuden wiederkehrt. Charakteristisch hierfür der Einsatz von Naturstein (rustizierte Sockelzone), zweifarbigem Klinker (rote Klinkerbänder, hellbrauner Klinker), hellen Sandsteinelementen (umlaufende Gesimse, architravierte Fensterrahmen, rechteckige Zierfelder unterhalb der Fenster) und Schiefer. Das von Pilastern gerahmte, mit architravähnlichem Gebälk und Schlussstein ausgestattete Hauptportal liegt in der Mitte eines weit vorspringenden Mittelrisalites. Vorwiegend in hellem Sandstein ausgeführt, setzt sich dieser Mittelteil durch seine spätklassizistische Gestaltung von den Seitenflügeln deutlich ab. Von besonderer Dominanz sind dabei die drei großen Rundbogenfenster des Obergeschosses (Hörsaal), die ebenfalls von Pilastern gerahmt und mit Schlusssteinen versehen sind. Abwechslungsreiche Details, wie aufrechtstehende Dachhäuschen, liebevoll gestaltete Schornsteine und nicht zuletzt die turmartig ausgestalteten, seitlichen Anbauten prägen die Dachlandschaft. Zusammen mit den weitgehend original erhaltenen Fenstern ergibt sich ein stimmiges Gesamtbild. Das Gebäude ist einschließlich der Einfriedung Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulichen und universitätsgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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