Am Steg 22
Am Steg 22
Verwaltungsgebäude, Am Steg 22, Zustand 2018 (Foto: Oppermann & Vydra)
Verwaltungsgebäude, Am Steg 22, gartenseitige Fassade mit nachträglich angebautem Aufzug, April 2015 (Foto: K. Benak, LfDH)
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Am Steg 22
ehem. Psychiatrische Klinik, Verwaltungsgebäude
Flur: 7
Flurstück: 33/9

Der zweigeschossige Hauptbau der Klinikanlage wurde auf einem breitgelagerten E-förmigem Grundriss errichtet und wird durch den Mittelrisalit geprägt. Von besonderer Dominanz sind dabei das repräsentative Eingangsportal sowie die drei großen Rundbogenfenster des Obergeschosses (Hörsaal), die von Pilastern gerahmt und mit Schlusssteinen versehen sind. Vorwiegend in hellem Sandstein ausgeführt, setzt sich dieser Mittelteil durch seine spätklassizistische Gestaltung von den Seitenflügeln deutlich ab. Charakteristisch für den gesamten Klinikkomplett ist der Einsatz von Naturstein (rustizierter Sockelzone), zweifarbigem Klinker (rote Klinkerbänder, hellbrauner Klinker) und Schiefer. Abwechslungsreiche Details, wie aufrechtstehende Dachhäuschen, Schornsteine und die turmartig ausgestalteten, seitlichen Anbauten prägen die Dachlandschaft. Das über den Haupteingang zu erreichende Vestibül war bauzeitlich mit Medaillonreliefs des Bildhauers Gottlieb Elster ausgestattet. Von dort führte ein Korridor nach Nordwesten zur Poliklinik, einer Bibliothek und dem Anatomischen Laboratorium. Der gegenüberliegende Korridor führt zu Verwaltungs- und Aufenthaltsräumen. Das Obergeschoss diente fast ausschließlich wissenschaftlichen und lehrenden Zwecken. Mittig befindet sich der Hörsaal, entlang der Korridore erstreckten sich Labor- und Untersuchungsräume sowie die Direktion. Die Korridore waren mit Anschauungs- und Lehrmaterial für die Studierenden ausgestattet. Darunter eine Sammlung von Schädeln, Fotografien, Lehrmitteln und eine umfangreiche Plansammlung, durch die die Entwicklung des „psychiatrischen Baustils“ vermittelt werden sollte.

Bestandteil der Sachgesamtheit ehem. Psychiatrische Klinik und Kulturdenkmal aus künstlerischen, wissenschaftlichen und geschichtlichen Gründen gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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