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Teil der Sachgesamtheit:
Sachgesamtheit ehem. Psychiatrische Klinik
Der eingeschossige Küchenbau Am Steg 24 liegt in der Mittelachse des Verwaltungsbaus in zweiter Reihe. Das Gebäude besteht aus einem rechteckigen Baukörper mit Zugang von Nordosten, einem schmäleren Verbindungsbau sowie einem schmalen rechteckigen Baukörper nach Südwesten. Im Keller befanden sich Vorratsräume und die Badeeinrichtung für das Personal. Im Erdgeschoss waren die Küche, Geschirr- und Spülräume und die Wohnung der Köchin untergebracht. An dem rückseitigen Gebäudeteil fand die geschlechtergetrennte Speisenausgabe statt.
Bestandteil der Sachgesamtheit ehem. Psychiatrische Klinik und Kulturdenkmal aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |