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Tiefer im Gelände, hinter dem Haus Nr. 24, liegt ein eingeschossiger Rechteckbau, der mit seiner Langseite ebenfalls auf die Zentralachse des Hauptgebäudes ausgerichtet ist. Mit einem Satteldach ausgestattet und in der üblichen Klinkerbauweise ausgeführt, hat er aufgrund des abfallenden Geländes an der Rückseite einen polygonal gemauerten Natursteinsockel. Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulichen und universitätsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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