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Teil der Sachgesamtheit:
Sachgesamtheit ehem. Psychiatrische Klinik
Am Steg 32 und das nicht mehr erhaltene Pendant Am Steg 20 (kriegszerstört) führten die zweite Reihe fort und waren bauzeitlich spiegelsymmetrisch angeordnet. Der Pavillon Am Steg 32 besteht aus zwei Baukörpern, die über einen schmalen Gang miteinander verbunden sind. Der in zweiter Reihe stehende, zweigeschossige Hauptbau auf nahezu quadratischem Grundriss beherbergte die Abteilung für „unruhige“ oder fluchtverdächtige, nicht gewalttätige Kranke mit ständiger Überwachung im Erdgeschoss. Dort befand sich ein großer Wachsaal, ein Tagraum sowie ein klinisches Untersuchungszimmer. Im Obergeschoss befand sich die Abteilung für „halbruhige Kranke“ mit Schlafräumen und einem Tagraum. Zudem gab es kleinere Personal- und Sanitärräume. Über den schmalen Verbindungsgang war das in dritter Reihe liegende, eingeschossige Isoliergebäude mit Zellen zu erreichen. Dort wurden „unruhige und unsoziale Kranke“ sowie „kriminelle Kranke“ in Einzelzellen untergebracht. Trotz der angestrebten Vermeidung eines Gefängnischarakters waren in diesem Bereich erhöhte Sicherheitsvorkehrungen notwendig. Dazu gehörten gerundete Zimmerecken, Kastenfenster mit einer Vergitterung von außen und massive Doppeltüren mit Beobachtungsfenster. Das Zimmer für „Kriminelle“ erhielt zudem eine Gittertür und einen zusätzlichen Fensterschutz. Dennoch sollten moderne hygienische Standards eingehalten werden, wie ausreichend Tageslicht, Ventilation, Be- und Entwässerung sowie eine Heizanlage. Durch die Ausrichtung des Gebäudes längs zur heutigen Schubertstraße, waren die Fenster der Einzelzellen nach Südwesten auf die noch unbebaute Landschaft gerichtet.
Bestandteil der Sachgesamtheit ehem. Psychiatrische Klinik und Kulturdenkmal aus künstlerischen, wissenschaftlichen und geschichtlichen Gründen gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |