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Abseits der Straße gelegenes, villenartiges Wohnhaus auf leicht ansteigendem Gelände. Der strenge kubische Grundriss des dreigeschossigen Gebäudes wird durch Risalite (ein schmaler zur Straßenfront, ein breiter nach hinten) aufgelockert. Wichtig für das heutige Erscheinungsbild des Hauses ist die relativ hohe Sockelzone, die sprossengeteilten Fenster mit ihren Klappläden sowie das schiefergedeckte Pyramidaldach. Das ursprünglich in zweifarbigem Klinker gehaltene Haus wurde sekundärverputzt, die früher offene Holzveranda vermauert sowie der Dachbereich verändert. Leider mindert die etwas zu aufdringliche Farbgestaltung den schlichten, aber qualitätvollen Bau. Zusammen mit der kunstvoll gestalteten, schmiedeeisernen Einfriedung ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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