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Viergeschossiges, axialsymmetrisches Doppelwohnhaus mit schlichter, qualitätvoller Schaufassade in rotem Klinker. Bestimmend für den Bau: die Verdoppelung sämtlicher Fassadenmotive und das Gleichgewicht zwischen horizontalen und vertikalen Gliederungselementen. Während die Horizontale durch Gesimse, die das 1. und 2. Geschoss einfassen und durch das weit vorkragende Traufgesims vorgegeben ist, wird die Vertikale dadurch hervorgehoben, dass die mittleren Fensterachsen in beiden Haushälften betont und durch frontispizartig ausgebildete, giebelbekrönte Zwerchhäuser optisch zusammengeschlossen werden. Sparsam eingesetzte Sandsteinelemente (Dreiecksgiebel, Segmentgiebel, Konsolen unterhalb der Traute) schmücken den Bau wirkungsvoll. Das Haus ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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