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Der aus vier Gebäuden (Hauptgebäude, Urologie, Privathaus und Küchenhaus) bestehende historische Gebäudekomplex der Chirurgie war in der Art eines Barockschlosses axialsymmetrisch angelegt und auch auf die Mittelachse der Augenklinik ausgerichtet. Nach dem kürzlich erfolgten Abriss des Privathauses und des Küchenhauses präsentiert sich das bedeutende Klinikensemble, welches nach den Vorstellungen des damaligen Direktors der Chirurgie Prof. Dr. Poppert für 200 Kranke errichtet wurde, leider nur noch bruchstückhaft. Beim Hauptbau handelt es sich um ein in den Seitenpartien zweigeschossiges, im Mitteltrakt dreigeschossiges, repräsentatives Gebäude mit hohem verschiefertem Mansarddach (Gaupen). Stilistische Anlehnungen an barocke und klassizistische Vorbilder sind typische Merkmale dieses historisierenden Baus, der zeitlich dem Jugendstil zuzuordnen ist. Über dem ursprünglich axialsymmetrischen, heute partiell veränderten Grundriss erhebt sich der durchgängige, aus unregelmäßig großen Lungsteinen gebildete Sockel. Kontrastreich werden die hellen Putzflächen von rötlichen Sandsteinlisenen unterbrochen; zum einen wird dadurch die Vertikale betont, zum anderen die Eckrisalite und Seitenpartien vom Mitteltrakt optisch abgetrennt. Die unterschiedlich großen, sprossengeteilten Fenster sind architraviert (Sandstein). Besonders hervorzuheben ist die Gestaltung des Eingangsbereiches: Dominierend das von roncailleartigem Rankschmuck eingefasste und mit einem Schlussstein (Maske) bekrönte, zentrale Rundbogenfenster. Darüber in großen Jugendstillettern die Inschrift: VULNERANDO SANAMUS (Wir heilen, indem wir verwunden). Das zusätzliche Geschoss wird von einem Gesims und Lisenen strukturiert. Den Abschluss bildet ein zweizoniges Giebelfeld mit verhärteten Voluten und Dreieckgiebelbekrönung. Trotz störender Eingriffe (oktogonaler, moderner Vorbau am Eingang) ist der Hauptbau und die noch historischen Bestand aufweisende Urologie (Säulenportal!) Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulichen und universitätsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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