Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die ersten auf dem Seltersberg errichteten, 1890 fertig gestellten Bauten des neuen Klinikums waren das Pathologische Institut, die Medizinische Klinik, ein heute nicht mehr vorhandener Verwaltungs- und Apothekenbau und die Frauenklinik. Letztere wurde unter Direktor Prof. A. Löhlein im späthistoristischen Stil erbaut. Mehrere Anbauten (1907/08 erster Erweiterungsbau mit Operations- und Geburtssaal unter Prof. Pfannenstil; 1921/22 zweiter Erweiterungsbau unter Prof. Jaschke sowie spätere An- und Umbauten) veränderten den ursprünglich H-förmigen Grundriss. Das repräsentative, breitgelagerte, dreigeschossige Gebäude mit hohem Schieferdach zeigt in der Fassadengestaltung. axialsymmetrische Grundstruktur. Über dem Sandsteinsockel mit Gesimsabschluss der rote Klinkerbau, in den zahlreiche Zieranker und qualitätvolle Sandsteinelemente (hell) eingelassen sind. Umlaufende, leicht vorspringende Gesimse fassen den Erdgeschossbereich ein. Aufwendig die Gestaltung des Konsolgesimses im Wechsel von roten und gelben Klinkern und Sandsteinvoluten. Hervorzuheben ist die gelungene, differenzierte Ausarbeitung der Fenster: Profilierte Schulterbögen bilden die Rahmen, die entweder wie im Erdgeschoss von Quadersteinen unterbrochen, oder wie im 1. Stock von Eckquadern begrenzt werden. Sämtliche Fenster beider Geschosse werden zusätzlich von Schlusssteinen (Agraffen) bekrönt. Der nach der schweren Beschädigung im letzten Krieg veränderte Mittelrisalit (aufgestockt und mit hässlichem Eingangspavillon versehen) wird von hellen Sandsteinquadern eingefasst. Trotz seiner vielen Anbauten ist das Gebäude Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulichen und universitätsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |