Klinikstraße 36
Klinikstraße 36
Asklepios, Gipsmosaik, 1954, Günter Heinemann (Foto 2023) (Foto: H. Dornieden, LfDH)
Laborutensilien, Gipsmosaik, 1954, Günter Heinemann (Foto 2023) (Foto: H. Dornieden, LfDH)
Heilpflanzen, Gipsmosaik, 1954, Günter Heinemann (Foto 2023) (Foto: H. Dornieden, LfDH)
Klinikstraße 36
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Klinikstraße 36
Medizinische Klinik
Flur: 7
Flurstück: 33/8

Das repräsentative Kliniksgebäude gehört zum Komplex der sog. Neuen Kliniken, die 1890 bezogen wurden. An den Internisten Prof. Franz Riegel, unter dessen Regie die damals mustergültige Klinik erbaut wurde, erinnert ein Gedenkstein im Garten. Ähnlich wie die Frauenklinik hat die Medizinische Klinik einen H-förmigen Grundriss. In den Grundzügen in gleichem Stil wie jene gestaltet, hat sie allerdings nur zwei Geschosse und zeigt einige zusätzliche Elemente: Beide Seitenflügel waren ursprünglich mit zweigeschossigen Veranden (rechts nicht mehr vorhanden) versehen. Die obere und untere Brüstung (heller Sandstein) sind mit unterschiedlich großen Kreisen verziert. Gemauerte Eckpfeiler - mit Sandstein umlegt - und reine Sandsteinpfeiler tragen die balkonartige, filigran wirkende Holzkonstruktion des Obergeschosses. Der im Mittelrisalit gelegene Eingangsbereich ist als Ädikula gestaltet und trägt im Architrav die Inschrift: MEDIZINISCHE KLINIK. Das wohlproportionierte Gebäude zeigt trotz mancher Veränderungen (zugemauerte Veranda, Umgestaltung des Risalitobergeschosses, moderne Anbauten) weitgehend originalen Bestand. Es ist Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulichen und universitätsgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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