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Wie die Frauenklinik und die Medizinische Klinik gehört das Pathologische Institut zum Bestand der ersten Bauphase des Klinikums. Auf T-förmigem Grundriss errichtet, zeigt es wie jene, nur wesentlich schlichter, historistische Formen. Während das niedrige Erdgeschoss in Sandsteinquadern ausgeführt und mit einem umlaufenden Lungsteinsockel versehen ist, sind die Wände der beiden oberen, weit höheren Stockwerke aus zweifarbigem Klinkermaterial gemauert. Große, in gleichmäßigen Abständen gereihte Flachbogenfenster, die am rückwärtigen, seitlich flach erweiterten Gebäudeteil leicht vergrößert sind, geben dem Bau einen strengen und würdevollen Charakter. Kulturdenkmal aus städtebaulichen, künstlerischen und universitätsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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