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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude mit hohem Sockel; es gehört zu einem dreiseitigen Hof, der von einer Gasse südlich des Rathauses erschlossen wird. Der zweizonige Wohnbau in seinem Gefüge weitgehend ungestört erhalten. Der Geschossversatz auf der Giebelseite als Hinweis auf ein hohes Baualter - zumindest 17. Jahrhundert. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |