Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Viergeschossiges Wohnhaus mit verschiefertem Mansarddach in steilen, vom späten Jugendstil beeinflussten Proportionen. Die annähernd symmetrische Fassade wird durch den zentralen halbrunden, über mehrere Geschosse gehenden Vorbau und das Dreieckgiebelfeld bestimmt. Das ähnlich kurios wie der Nachbarbau gestaltete Haus wurde auf einem spitzwinklig zulaufenden Grundriss errichtet, was einen außergewöhnlichen Zuschnitt der Räume zur Folge hat. Bemerkenswert sind die originalen Jugendstilbrüstungen und die Lungsteineinfriedung mit Lattenzaunaufsatz. Obwohl der gesamte Fassadenschmuck verloren ging und die Fenster unsachgemäß erneuert wurden, ist der Bau Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |