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Stärker als die Nachbarbauten vom Jugendstil beeinflusst, zeigt das steil proportionierte, zweigeschossige Wohnhaus eine stark vertikale Tendenz, die durch eine vielfältige Giebellandschaft abgeschlossen wird. Die nach rechts ausgebildete Brandmauer lässt vermuten, dass ursprünglich eine symmetrische Ergänzung geplant war. Der sonst schmucklose Bau wirkt durch die drei in ähnlicher Weise gestalteten, verschieferten Giebel, durch den vorgelagerten, polygonalen, über zwei Geschosse gehenden Erker und die flachbogigen, verschieden dimensionierten Fenster. Zusammen mit dem Vorgarten und der originalen Einfriedung ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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