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Zweieinhalbgeschossiges "Wohnhaus für einen Bahnhof-Inspector und einen Bahnmeister" der Cöln-Gießener Eisenbahn. Das zur Bahnseite mit einem flachen Mittelrisalit (dekoratives Freigespärre) ausgestattete, spätklassizistische Gebäude hatte laut einem 1899 datierten Plan zwei kleine, pavillonartige, symmetrisch angeordnete Nebengebäude. Es könnte sich um das erste Bahnhofsgebäude der zunächst privat betriebenen, seit 1862 bestehenden Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft handeln. Auch die Stilmerkmale, umlaufende Gesimse, schlicht gereihte, flachbogige Fenster (früher achtteilig) und besonders die auf englische Vorbilder verweisenden gotisierenden Traufleisten sowie das mit Drempel versehene Satteldach sprechen für eine Datierung in die frühen 60er Jahre. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und eisenbahngeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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