Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Ehemalige Kleinkinderschule des Evangelischen Arbeitervereins zu Gießen. Das Gebäude ist eng mit der Frühphase der Petrusgemeinde verbunden. Aufgrund der Ausdehnung der Stadt nach Süden wurde die Lukasgemeinde geteilt, wodurch 1929 die Petrusgemeinde entstand. Wegen der sehr beengten Verhältnisse im Haupthaus wurde 1932 ein Betsaal, die Petruskapelle, angebaut. Erst 1962 konnte die neue Petruskirche am Wartweg eingeweiht werden. Mit dem dekorativen Einsatz von Klinker, Putz und Schiefer knüpft das zweigeschossige, auf polygonalem Natursteinsockel errichtete Haus an den Gestaltungsprinzipien der Arbeiterhäuser im Mittelweg, in der Credner- und Hillebrandstraße an. Anders als jene ist es jedoch stärker vom Jugend- bzw. vom Burgenstil beeinflusst. Herausragende Motive sind der risalitähnlich hervorgehobene (dekorative Lisenengliederung, Giebel) links gelegene Bauteil, der halbrunde, in die Hauswand einbezogene Eckturm mit seinem kegelförmigen Helm, der ab dem oberen Geschoss durch Verschieferung in die Dachzone einbezogen ist und die verschiedenformatigen, vorwiegend flachbogigen Fenster, die wirkungsvoll in die flächig-linearen Klinkerstrukturen der Wände einbezogen sind. Pittoreske Details sind der sekundär angebrachte Dachreiter, die doppelfenstrige Dachgaupe und der mit einer hölzernen Verdachung versehene Haupteingang (Originaltür!). Zusammen mit den Anbauten und der originalen Einfriedung, die den links gelegenen Hof und den Vorgarten umschließt, ist das Haus Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulichen und religionsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |