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Großvolumiges, dreieinhalbgeschossiges Eckwohnhaus mit interessanter, verschieferter Giebel-Dach-Landschaft. Die burgartige Erscheinung des mit einem geknickten Mansardgiebel (Alter Wetzlarer Weg) und einem spitzwinkligen Dreieckgiebel (Glaubrechtstraße) versehenen Baus resultiert in erster Linie aus dem halbrunden erkerartigen Vorbau, dessen oberstes Geschoss, durch einen Fußwalm abgetrennt, turmartig hervorgehoben ist. Das schmucklose Haus hat eine gut erhaltene, noch vom Jugendstil beeinflusste Einfriedung, die in einzelne Bogenabschnitte unterteilt ist. Trotz schlechter Fenstergestaltung und hässlichem Einheitsputz ist das Haus, nicht zuletzt, weil es für das Erscheinungsbild beider Straßen wichtig ist, Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |