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Freistehendes, villenartiges Wohnhaus in neoklassizistischen Formen. Der symmetrische, wohlproportionierte Bau wird durch das biberschwanzgedeckte Walmdach, das zentrale Zwerchhaus (vorn), das risalitartig hervorgehobene Treppenhaus (beide mit Dreieckgiebel) und den flachbogigen, pilastergeschmückten Vorbau (Freisitz) charakterisiert. Unbedingt zum Bestand gehören die Fledermausgaupen an den Seiten, die leider verdeckten Balkongitter und sämtliche Klappläden. Die Fenster, heute Ganzscheiben, sollten, da sie wichtige Gestaltungselemente sind, bei einer künftigen Renovierung in der alten Form (sechsteilig) erneuert werden. Samt der Einfriedung (ursprünglich Lattenzaun) ist das Haus Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |