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Eineinhalbgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit interessanter, verschieferter Dachlandschaft. Das kleine, von ländlichen Motiven (Gaupen) geprägte Haus wurde für den Kaufmann Rudolf Göbel erbaut, der hier eine "Tabakhandlung en gros" betrieb. Während das Erdgeschoss seine zweifarbige Klinker-Putz-Gliederung und die Klinkerfassungen der gekoppelten Flachbogenfenster bewahrt hat, ist das Zierfachwerk des turmartig überhöhten Eckrisalites und die unterhalb der Traufe verlaufende Fachwerkzone leider überputzt. Trotz dieser Eingriffe ist das Haus einschließlich des Vorgartens und den Originalteilen der Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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